Verkehrsrecht-kiel

Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Sie sollten sich deshalb umgehend mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden und dabei einen Schaden an Ihrem Fahrzeug oder auch einen körperlichen Schaden erlitten haben, damit wir Sie über Ihre Rechte informieren und die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung abwickeln können.

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht nur Ihren Fahrzeug- und Personenschaden, sondern auch Ihre Anwaltskosten! Wir bringen Sie durch den Paragraphendschungel, helfen bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche und vertreten Sie auch bei einem gegen Sie gerichteten Bußgeld- oder Verkehrsstrafverfahren. Rechtsanwalt Schröder ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrechtsanwälte beim Deutschen Anwaltsverein.

Verkehrsunfall:

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Insbesondere wenn Sie kein Verschulden trifft, kann der Anwalt für Sie Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung durchsetzen, Sie aber auch bei Streitigkeiten über die Schuldfrage vertreten. Die meisten Verkehrsteilnehmer wissen in der Regel nicht, was für Ansprüche sie über Fahrzeug- und Personenschaden hinaus geltend machen können. Wir helfen Ihnen weiter. Sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten unserer Inanspruchnahme!

Verkehrsordnungswidrigkeit:

Grundsätzlich kann man auch ein bestehendes Unternehmen in seiner Gesamtheit kaufen. Wichtig ist, dass die Parteien schon zu Beginn solcher Gespräche regelmäßig eine Geheimhaltungserklärung unterzeichnen, damit sowohl nach dem Abschluss eines Kaufes, als auch für den Fall des Scheiterns der Gespräche, keine Einzelheiten und Interna nach außen dringen.

Verkehrsstrafrecht:

Immer häufiger wird gegen Verkehrsteilnehmer wegen einer Verkehrsstraftat ermittelt. Schon wenn sich Ihr Unfallgegner leicht verletzt hat, ermittelt man gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung. Auch wenn Sie ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss gefahren haben, kann gegen Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit, aber auch wegen einer Straftat ermittelt werden.

Gewisser Fahrweisen, z.B. Rechts-überholen auf der Autobahn oder zu dichtes Auffahren können dazu führen, dass die Polizei gegen Sie wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt. Auch dies wäre eine Straftat. Wir raten jedem Autofahrer heute, eine Rechtsschutzversicherung (Verkehrsrechtschutz) abzuschließen, da diese nicht nur die Anwaltskosten, sondern auch gegebenenfalls anfallende Gerichtskosten für Sie übernimmt.