Familienrecht-kiel

In Deutschland wird innerhalb der ersten fünf Jahre jede 3. Ehe geschieden, in Großstädten fast jede zweite. Im Konfliktfall sollten Sie uns um Ihre aber auch die Rechte Ihrer minderjährigen Kinder zu wahren, möglichst frühzeitig um Rat fragen.

Wie viel Unterhalt steht mir zu, was muss ich zahlen, was steht meinen Kindern zu, wie wird nach einer Trennung der Umgang mit den Kindern geregelt, was muss ich bei einer Vermögensauseinandersetzung bedenken und schließlich, was kostet das alles? Kann ich ggf. bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung Verfahrenskostenhilfe vom Staat bekommen? Alle diese Fragen können wir Ihnen kurzfristig beantworten, wobei wir großen Wert darauf legen, dass die Rechte und das Wohlergehen der gemeinsamen Kinder nicht zu kurz kommen.

Rechtsanwalt Schröder ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrechtsanwälte beim Deutschen Anwaltsverein. Rechtsanwältin Jensen absolviert zurzeit den Fachanwaltslehrgang zum Fachanwalt für Familienrecht.

Unterhalt:

Schon vor einer Trennung und bevor man an eine Scheidung denkt, sollte man sich anwaltlich beraten lassen, welche Unterhaltsbeträge einem selbst oder den gemeinsamen Kindern zustehen oder auch, welche Beträge man nach einer Trennung zu zahlen hat. Ohne diese Informationen wird die finanzielle Zukunftsplanung für die Zeit nach der Trennung schwierig. Man unterscheidet zwischen Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt und Kindesunterhalt. Bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche sind wir Ihnen gerne behilflich.

Umgang:

Sollte es aus der Ehe gemeinsame Kinder geben, sollte man sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, bei wem die Kinder zukünftig ihren Lebensmittelpunkt haben und wie der Kontakt mit den Kindern und dem anderen Partner zukünftig gestaltet werden soll. Streitigkeiten hierüber führen, häufig schon unmittelbar nach der Trennung zu teuren gerichtlichen Verfahren. Auch hierbei können wir behilflich sein.

Elterliche Sorge:

Das gemeinsame elterliche Sorgerecht ist auch während einer Trennung der Normalfall. Das Elternteil, bei dem das Kind wohnt, hat die Befugnis, über das Kind betreffende Angelegenheiten des täglichen Lebens allein zu entscheiden. Angelegenheiten, die hingegen nicht alltäglichen Charakter haben, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung durch den anderen sorgeberechtigten Elternteil.

Dabei geht es häufig, das Kind betreffend, um Fragen des Vermögens, der Schul- und Berufsbildung sowie des Aufenthaltsortes des Kindes.

Scheidung:

Eine Scheidung kann grundsätzlich nur durch das zuständige Familiengericht und auf Antrag eines Ehegatten bewirkt werden. Hierfür ist eine anwaltliche Vertretung gesetzlich vorgeschrieben. Voraussetzung einer Scheidung ist, dass die Ehe gescheitert ist. In der Regel müssen die Ehepartner ein Jahr voneinander getrennt leben und übereinstimmend erklären, dass die Ehe gescheitert ist. Wir klären Sie gerne rechtzeitig über den Ablauf des Scheidungsverfahrens auf und bereiten den Scheidungsantrag vor oder vertreten Sie, wenn der andere Ehepartner bereits einen Scheidungsantrag gestellt hat.Sinnvoll ist es auch, sich rechtzeitig über die Scheidungsfolgen Gedanken zu machen und diese gegebenenfalls im Vorfeld zu regeln. Hier müssen insbesondere die Fragen zum Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich geklärt werden.

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung solcher Vereinbarungen.