Auch das noch:
Wissen Sie, warum Anwälte vor Gericht eine schwarze Robe tragen?
Aufgrund einer Kabinettsorder des preußischen Königs Friedrich Wilhelm I. vom
15.12.1726, die da lautet:
„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze
Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben,
damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt“.
Der Soldatenkönig mochte offenbar Anwälte und deren zahlreiche Eingaben und
Memoranden nicht. In einem weiteren Edikt vom 16.11.1739 ließ er verkünden:
„Wir alsdann einen solchen Advokaten, oder Prokurator, oder auch Concipienten
eines solchen Memorials, ohne Gnade und Pardon aufhängen, und, zu mehrem
Abscheu, neben ihm einen Hund hängen lassen wollen“.
Ob die Ankündigung auch vollzogen wurde, ist uns nicht bekannt.