Gesellschaftsrecht-kiel

Wir beraten Sie gerne in allen Bereichen des Gesellschaftsrechtes. Dies umfasst die Beratung bei der Wahl der Rechtsform, der Gründung der jeweiligen Gesellschaft, dem Verfassen von Gesellschaftsverträgen und Arbeitsverträgen sowie der Übernahme anderer Gesellschaften.

Wahl der Rechtsform und Gründung:

Die wichtigste Frage, der sich Gründer und Kaufleute zunächst stellen müssen ist die Wahl der Rechtsform. Ein Unternehmen kann in unterschiedlichen Rechtsformen geführt werden. Einzelunternehmen für Kleingewerbetreibende und ggf. als eingetragener Kaufmann.Personengesellschaften treten im Rechtsverkehr in der Form der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), der OHG (offene Handelsgesellschaft) oder der KG (Kommanditgesellschaft) auf. Wird das Unternehmen als Kapitalgesellschaft geführt, stehen die Formen der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und der AG (Aktiengesellschaft) zur Verfügung. Der entscheidende Unterschied bei der jeweiligen Gesellschaftsform liegt im Haftungsumfang der Gesellschaft, der mit der jeweiligen Gesellschaftsform einhergeht. Bei Gesellschaftern einer Personengesellschaft erstreckt sich die Haftung regelmäßig auf das gesamte Privatvermögen der Gesellschafter,wohingegen die Haftung bei einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist. Zur Gründung einer Kapitalgesellschaft bedarf es deshalb der Einzahlung eines Mindestkapitals.Der Gründungsaufwand bei den einzelnen Gesellschaftsformen ist natürlich unterschiedlich hoch, dies gilt auch für die entstehenden Kosten. Wir möchten Ihnen empfehlen, sich bereits vor Gründung einer Gesellschaft anwaltlich beraten zu lassen wenn es um die Wahl der Rechtsform geht. Wir stehen Ihnen hier gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Übernahme einer Gesellschaft:

Grundsätzlich kann man auch ein bestehendes Unternehmen in seiner Gesamtheit kaufen. Wichtig ist, dass die Parteien schon zu Beginn solcher Gespräche regelmäßig eine Geheimhaltungserklärung unterzeichnen, damit sowohl nach dem Abschluss eines Kaufes, als auch für den Fall des Scheiterns der Gespräche, keine Einzelheiten und Interna nach außen dringen.

Wenn sich das Interesse des Käufers nach den ersten Sondierungsgesprächen verdichtet, kommt es in der Regel zur Unterzeichnung einer entsprechenden Absichtserklärung (Letter of Intent). Danach wird der Käufer das Unternehmen auf seine Chancen und Risiken untersuchen, bevor er die Entscheidung trifft das Unternehmen zu kaufen Dies wird„ Due Diligence“ genannt. Erst danach wird man in die Kaufverhandlungen eintreten und entsprechende Gesprächsergebnisse in einem „Memorandum of Understanding“ festhalten.
Man unterscheidet beim Unternehmenskauf unter anderem einen so genannten „Asset Deal“ (Übernahme der Vermögensgegenstände einer Gesellschaft) oder einen „Share Deal“ (Übernahme von Anteilen an einer Gesellschaft). Es handelt sich hierbei insgesamt um ein sehr komplexes Rechtsgeschäft, bei dem man sich von Anfang an anwaltlicher Beratung bedienen sollte. Gerne sind wir Ihnen bei Ihrem Unternehmenskauf behilflich.

Verträge:

Jeder Kaufmann und Inhaber und Geschäftsführer eines Unternehmens muss eine Anzahl von Verträgen schließen. So gibt es Gesellschaftsverträge, Geschäftsführeranstellungsverträge, Arbeitsverträge, Mietverträge, Verträge mit Leasingfirmen und Lieferanten, die jeder Kaufmann zum Teil selbst fertigen muss, zum Teil aber auch von seinen Vertragspartnern vorgesetzt bekommt.Hier helfen wir gerne bei der Gestaltung wie auch bei der Überprüfung der jeweiligen Verträge.