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Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vertreten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vorstände und Geschäftsführer. Gerade im Arbeitsrecht sind Rechtskenntnisse und praktisches Know-how von besonderer Bedeutung. Hierbei legen wir besonderen Wert auf die außergerichtliche Streitbeilegung, die häufig für beide Parteien das bessere Ergebnis erzielt. Hierbei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung auf diesem Bereich zurückgreifen.

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im Streitfall vor allen Arbeitsgerichten.

Ob es die Kündigungsschutzklage des Angestellten oder auch leitenden Angestellten oder der Führungskraft ist oder ob wir Sie als Arbeitgeber schon vor dem Ausspruch eine Kündigung beraten, wir versuchen für jeden die wirtschaftlich beste Lösung in der besten rechtlichen Gestaltung zu erzielen. Die Tatsache, dass wir sowohl Arbeitgeber – als auch Arbeitnehmerseite vertreten, gibt uns einen besonderen Einblick in die Interessenlagen beider Seiten, um gerade für Sie die beste Lösung für Ihr gegenwärtiges arbeitsrechtliches Problem zu finden.

Ob eine Abmahnung ausgesprochen wurde, eine Freistellung erklärt wurde oder Sie versetzt werden sollen, wir beraten und helfen.

Bei einer Kündigung geht es nicht nur um deren Wirksamkeit, sondern um die Klärung aller mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zusammenhängenden Rechte und Pflichten auf beiden Seiten.

Wir sind aber auch schon vor der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beratend für Sie tätig. Wir überprüfen und fertigen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Arbeits- und Dienstverträge, Geschäftsführeranstellungsverträge und Anstellungsverträge für Vorstände.

Lassen Sie sich durch uns beraten